Mobilfunk - Technische Information
Allgemeines:
Die Grundlage der mobilen Kommunikation ist ein Netz von so genannten Zellen. In jeder Zelle sorgt die Antenne einer Basisstation mittels Funkübertragung für die Verbindung zu den Mobiltelefonen. Die Basisstation besteht aus der Mobilfunk Sende- und Empfangsanlage samt Antennen und der Steuer- und Versorgungseinheit, welche die Stromversorgung, Lüftung, Netzanbindung, Klima- und Alarmanlage beinhaltet. Üblicherweise ist sie an einem Antennentragemast oder Gebäude montiert. Basisstationen sind entweder über herkömmliche Telefonleitungen oder mittels Richtfunk mit einer Zentrale verbunden.

Die Zentrale (Mobile Switching Center - MSC) leitet die Gespräche an jene Basisstation weiter, in deren Zelle sich das jeweilige Mobiltelefon befindet. Entfernt sich ein Mobiltelefon aus einer Zelle, wird die Verbindung automatisch von der Zentrale an die nächste Basisstation weitergegeben. Die Größe der jeweiligen Zellen richtet sich nach der erwarteten Anzahl an Mobilfunkteilnehmern in der Umgebung, dem Bebauungsgrad und der Landschaft sowie nach der eingesetzten Mobilfunktechnologie. UMTS-Anlagen haben in der Regel eine Reichweite von nur ein paar hundert Metern, während GSM-Anlagen eine Reichweite von einigen Kilometern haben können. In ländlichen Regionen mit kleiner Mobilfunkdichte sind die Zellen dementsprechend groß (bis zu 4 Kilometer Durchmesser), in Großstädten hingegen klein (200 bis 500 Meter Durchmesser). Damit ein Handy sicher funktioniert, müssen sich die Empfangsgebiete der umliegenden Basisstationen überlappen - ähnlich wie bei Straßenlaternen, die in kurzen Abständen stehen, um eine Straße vollständig auszuleuchten. Der Standort einer Basisstation hängt daher auch vom bestehenden Mobilfunknetz ab.
Funktion von Basisstationen:
Bei Basisstationen werden hauptsächlich Sektor-Antennen verwendet, welche in horizontaler Richtung jeweils einen Bereich mit einen Winkel von maximal 120 Grad abdecken. In vertikaler Richtung liegt die Sendecharakteristik im Bereich zwischen 7 und 15 Grad, wobei die Hauptsenderichtung durch Neigen der Antenne meistens etwas nach unten gerichtet wird.

Direkt unterhalb der Antenne befindet sich ein Bereich der "Cone of silence" genannt wird. Darunter ist ein Bereich zu verstehen, in dem nur geringfügige Immissionswerte auftreten. Weiters werden elektromagnetische Felder durch das Dach (Ton, Eternit, Blech), Wände, Stahlbeton usw. stark gedämpft. Dadurch ist eine Reduzierung um den Faktor 100 bis 500 gegeben.

Für den von der Hauptsenderichtung "ausgeleuchteten" Bereich ist das Signal durch die meist sehr exponierte Lage und Entfernung der Antenne schon so weit reduziert, dass hier bereits nach wenigen Metern Entfernung von der Antenne die in Österreich gültigen Grenzwerte unterschritten sind.
Zur Addition elektromagnetischer Felder:
Jeder Mobilfunkbetreiber ist bemüht seine Netzplanung so effizient wie möglich zu gestalten; eine Überreichweite (Überlappung) der Zellen wird daher möglichst gering gehalten. Die gesendete Leistung der einzelnen Antennen liegt bereits nach wenigen Metern deutlich unter den zulässigen Grenzwerten der EU Richtlinie (1999/519/EG), da die Intensität des Signals mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt. Daher ist die zu erwartende Feldverstärkung zweier "überlappender Sendebereiche" vernachlässigbar.
Mobilfunkantennen-Standorte:
Unabhängig von rechtlichen Verfahren erfolgt die Errichtung von Sendeanlagen nicht willkürlich sondern nach technischen Kriterien, orientiert an den jeweiligen Sende- und Empfangsbedingungen, die von verschiedenen Parametern wie etwa Nutzungsgrad, Topografie, Verbauungsgrad etc. abhängen. Grundsätzlich gilt, dass die Immissionen durch eine Sendeanlage abnehmen, je mehr Sendeanlagen bestehen, da die erforderliche Reichweite und damit die Sendeleistung eines Senders niedriger geplant werden kann. Mehr Sendeanlagen sind etwa dann erforderlich, wenn eine größere Anzahl von Gesprächen im gleichen Umkreis gleichzeitig geführt werden soll.

Oft wird die Forderung erhoben, einen Sendemast an den Ortsrand zu verlegen. Die Annahme, dass die Immissionen verringert werden, wenn der Sendemast in größerer Entfernung errichtet wird, trifft jedoch nicht zu. Der Sender müsste in diesem Fall zur Erreichung desselben Versorgungsgebietes entsprechend mehr Energie aussenden bei gleichzeitiger Einschränkung der Versorgungsdichte, weil weniger Gespräche gleichzeitig geführt werden können.

Elektromagnetische Felder von Mobilfunkantennen werden wie das Licht einer Taschenlampe gebündelt und vorzugsweise in eine bestimmte Richtung gesendet. In Hauptsenderichtung werden die in Österreich geltenden Grenzwerte bereits bei geringster Entfernung unterschritten, außerhalb der Hauptsenderichtung - z.B. unterhalb von Mobilfunkanlagen - bereits nach einigen Zentimetern. Der Abstand zur Antenne, ab dem die Grenzwerte unterschritten werden, heißt Sicherheitsabstand. Dieser kleine Bereich liegt hoch über dem Boden direkt vor der Antenne und ist in der Regel nicht öffentlich zugänglich oder wegen der Höhe der Antenne auch jedem Zugriff entzogen. Wäre er zugänglich, dürfte die Antenne so nicht errichtet werden. Dies wird in der Praxis streng geprüft, bisher sind jedoch keine Fälle bekannt geworden, wo diese Schutzabstände nicht deutlich eingehalten waren.

Damit jemand in der Hauptsenderichtung so exponiert ist, dass der Grenzwert überschritten wird, müsste er sich sehr nahe vor der Antenne aufhalten, was in der Praxis undenkbar ist. Das Wesen des Zusammenspiels von Immissionsgrenzwert und Schutzabstand ist es eben, überall dort, wo sich Menschen aufhalten können, sicherzustellen, dass die Grenzwerte jedenfalls eingehalten werden.
Grenzwerte und Intensität der Immissionen:
Die Exposition (das Ausgesetztsein gegenüber Umwelteinflüssen) der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder hängt von der Entfernung zur Sendeantenne und der für jede Antenne unterschiedlichen Sendeleistung ab, die ohne Fachkenntnisse und spezielle Messgeräte nicht feststellbar ist. Es wird durch die Fernmeldebehörde sichergestellt, dass der standortspezifisch notwendige Schutzabstand zu einer Antenne eingehalten wird.

Regelmäßige Messungen der Fernmeldebehörden in ganz Österreich zeigen, dass die tatsächlichen Immissionen deutlich unter den Grenzwerten liegen, oftmals sogar um den Faktor 100 bis 10.00 und mehr.

Die geltenden Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegt, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen, von der Europäischen Union (EU) empfohlen und werden in Österreich verbindlich in der ÖVE/Ö-Norm E 8850 festgesetzt. Sie entsprechen auch dem in der Diskussion immer wieder geforderten Vorsorgeprinzip. Der von ICNIRP aus gesundheitlicher Sicht festgestellte, unbedenkliche Immissionswert wurde zur Festlegung des gültigen Grenzwertes um den Faktor 50 gesenkt um auch für noch unbekannte Wirkungen einen 50-fachen Sicherheitsfaktor zu gewährleisten. Damit ist nach übereinstimmender Meinung aller Experten auf diesem Gebiet der Gesundheitsschutz auch für empfindliche Personengruppen wie Kranke, Kinder, Schwangere und ältere Menschen gegeben.

Der in der Diskussion immer wieder herangezogene so genannte Salzburger Vorsorgewert wurde ohne wissenschaftliche Grundlagen und ohne kompetenzrechtliche Zuständigkeit im Jahre 1998 von der Landessanitätsdirektion Salzburg verlautbart.
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